Freistehende Wände

Freistehende Wände sind oft Teil des Aushängeschilds einer Immobilie und erfüllen hohe ästhetische Ansprüche. Sie werden weder seitlich durch Querwände oder Stützen, noch oben durch anschließende Decken- oder Ringbalken gehalten.

Standsicherheit

Zur Ermittlung der Horizontal- und Eigenlasten ist DIN EN 1991-1-4/NA zu beachten. Bei den Windlastannahmen ist die Windlastzone, die Geländekategorie und die Höhenlage der Bauteile über Gelände zu beachten.

Zulässige Höhen frei stehender KS-Wände der Steinrohdichte 2,0 kg/dm3 ohne Aussteifung und ohne Auflast sind danach wie folgt:
Für die Windzone 2, welche die Windzone 1 auf der sicheren Seite mit abdeckt, ergibt sich bei Verwendung von KS-Blocksteinen mit Schichtmaßhöhe 25 cm folgende zulässige Anzahl von Steinschichten:

  • Wanddicke 17,5 cm: 1 Steinschicht
  • Wanddicke 24 cm:    2 Steinschichten
  • Wanddicke 30 cm:    3 Steinschichten
  • Wanddicke 36,5 cm: 5 Steinschichten

Die Angaben gelten für eine Kronenhöhe der Wände bis zu maximal 8 m über Geländeoberkante. Sollen frei stehende Mauerwerkswände höher gemauert werden, sind diese Wände durch Pfeiler und ggf. zusätzlich durch biegesteife Querriegel auszusteifen.

Aussteifung frei stehender Wände aus KS mit bzw. ohne oberen Querriegel bei einer Höhe über Gelände von 0 bis 8 m1)

Witterungsschutz

Für unverputzte frei stehende Wände sind KS-Verblender zu wählen. Frei stehende Wände müssen an der Mauerkrone gegen Regenwasser geschützt werden. Hierfür eignen sich Natursteinplatten, Mauerabdeckungen aus vorgefertigten Aluminiumprofilen, Betonfertigteile, Dachziegel etc. Dabei ist auf einen ausreichenden Überstand sowie die Ausbildung von Abtropfkanten zu achten.
Rollschichten aus Mauerwerk haben sich als obere Abdeckung von frei stehenden Wänden nicht bewährt, da insbesondere der Fugenmörtel durch die starke Regenbeanspruchung in der Dauerhaftigkeit gefährdet ist.