Abdichtung


Notwendigkeit einer Abdichtung

Unter bestimmten Umständen kann Anordnung einer Bauwerksabdichtung erforderlich sein:

  • Wenn nur durch die Abdichtung die beabsichtigte Nutzung der Räume im Gebäudeinneren ermöglicht wird. 
  • Oder wenn die Bauteile selbst durch Abdichtung vor Schäden geschützt werden müssen.
Zuordnung von Beanspruchungsarten und Abdichtungssystemen
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Zuordnung von Beanspruchungsarten und Abdichtungssystemen

Fussbpunktausbildung, Abdichtung, Sockelabdichtung, Fußpunktabdichtung
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Regeln zur Abdichtung DIN 18195

Die Abdichtungsaufgaben sind im Wesentlichen in DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen – genormt. In den Teilen 1 bis 3 dieses Regelwerks werden die für alle Abdichtungsaufgaben gemeinsam geltenden Festlegungen getroffen:

Teil 1 behandelt Grundsätze, Definitionen und Zuordnung der Abdichtungsarten.

Teil 2 beschreibt die Stoffe. 

Teil 3 befasst sich mit Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe.

Teil 4 bestimmt die Ausführungsregeln für Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden.

Teil 6 stellt Regeln für Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser auf.

Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung

Mineralische Dichtungsschlämmen (MDS), die als Querschnittsabdichtungen im Mauerwerksbau angewendet werden, sind ab 2009 für die Behälterabdichtung in Teil 2 und 7 von DIN 18195 genormte flüssige Abdichtungsstoffe. Durch die Entwicklung der so genannten „rissüberbrückenden Dichtungsschlämmen“ hat ein Hauptproblem dieser Stoffe – die Rissanfälligkeit – an Bedeutung verloren.

Allerdings ist die Rissüberbrückung nur bis zu Rissweitenänderungen von 0,2 bis 0,4 mm gegeben. Der Untergrund ist also so zu bemessen, dass nach dem Auftrag keine Riss- oder Fugenaufklaffung über 0,2 mm mehr erfolgt. Zur Planung und Ausführung von flexiblen Dichtschlämmen liegt eine Richtlinie vor.


Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser

Grafik zur Abdichtung bei Durchlässigkeit Boden
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Die Wasserbeanspruchung durch Sickerwasser ist bei stark durchlässigen Böden (links) und bei gering durchlässigen Böden mit Dränage (rechts) gleich

Die geringste Wassereinwirkung auf erdberührte Bauteile aus Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendem Sickerwasser liegt nur vor, wenn das Gelände über dem Bemessungswasserstand liegt und der Baugrund – und auch das Verfüllmaterial des Arbeitsraumes – aus stark durchlässigem Boden (DIN 18195 gibt einen Durchlässigkeitsbeiwert k › 10-4 m/s an) besteht. Davon kann bei Sand und Kies ausgegangen werden.

Weiterhin ist von dieser geringen Wasserbeanspruchung der erdberührten Bauteile auszugehen, wenn bei wenig durchlässigen Böden (z.B. Lehm, Schluff, Ton) durch eine funktionsfähige Dränung für die Ableitung des sonst möglichen Stauwassers gesorgt wird.


Abdichtung der Bodenplatten (Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes Sickerwasser) Mauerwerkswandkonstruktionen werden in der Regel entweder auf einer Fundamentplatte aus Stahlbeton oder Streifenfundamenten mit darüber durchlaufender „nicht statisch bewehrter“ Bodenplatte aufgemauert. Wird die Bodenplatte gemäß WU-Richtlinie als wasserundurchlässiges Bauteil konzipiert und ausgeführt, so sind grundsätzlich keine weiteren Abdichtungsmaßnahmen auf der Bodenfläche erforderlich.

Auch bei Bodenplatten, die nicht aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand bestehen und auch sonst nicht nach der WU-Richtlinie bemessen sind, reicht nach DIN 18195‑4 bei derartigen Nutzungssituationen eine kapillar brechende Schüttung (k > 10‑4 m/s) mit einer Dicke von mindestens 150 mm aus.

In Aufenthaltsräumen und auch in Lagerräumen für feuchtigkeitsempfindliche Güter sieht die Abdichtungsnorm auf Bodenplatten, die nicht die Eigenschaften eines wasserdurchlässigen Betonbauteils besitzen, grundsätzlich bahnenförmige Abdichtungen als einlagige Bitumenbahnen, Selbstklebebitumendichtungsbahnen, Kunststoff- und Elastomerdichtungsbahnen oder auch spachtelbare Stoffe wie kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) oder Asphaltmastix vor. Auch Bitumenbahnen dürfen in dieser Situation lose oder nur punktweise verklebt eingebaut werden. Die Mindesttrockenschichtdicke von KMB muss 3 mm betragen, die Dicke von Asphaltmastix im Mittel 10 mm.

Bei wasserundurchlässigen Bodenplatten nach WU-Richtlinie ist daher eine Querschnittsabdichtung der aufgehenden Innen- und Außenwände aus Kalksandstein-Mauerwerk nicht erforderlich. Bei wasserempfindlichen Bodenbelägen (z.B. Parkett) sollten wasserdampfdiffusionshemmende Schichten aufgebracht werden. Da bei Immobilien die zukünftigen Bodenbeläge nicht sicher bekannt sind, sollte zum Schutz der Oberbeläge vor Baufeuchte und zur Reduzierung eines möglichen Schimmelrisikos im Bodenquerschnitt daher grundsätzlich eine ausreichend dampfsperrende Schicht oberhalb der Bodenplatte eingebaut werden. In der Regel reichen PE-Folien, lose mit überlappten Stößen verlegt, aus.

Druckwasser aus Stauwasser

Ermittelt bei einem über dem Bemessungswasserstand zu errichtenden Gebäude die Baugrunderkundung einen gering durchlässigen Boden (Wasserdurchlässigkeitsbeiwert ‹ 10-4 m/s) und soll trotzdem auf eine Dränung verzichtet werden, da z.B. eine behördlich zugelassene Vorflut nicht verfügbar ist, so ist vor den erdberührten Bauteilen mit Stauwasser zu rechnen.

Bei Gebäuden, deren Sohle mindestens 30 cm über dem höchsten Bemessungswasserstand liegt, und bei Gründungstiefen bis 3 m unter Geländeroberkante können nach DIN 18195, Teil 1 und 6 aber einfachere Druckwasser haltende Abdichtungen verwendet werden, als bei Beanspruchungen aus Grundwasser. Dieser Neuregelung liegt die Erfahrung zugrunde, dass Stauwasserbeanspruchungen in der Regel nur kurzfristig auftreten und daher hier eher mit einem geringeren Sicherheitsgrad konstruiert werden kann.

Druckwasser aus Grund- oder Hochwasser

Wegen der meist nur ungenauen Abschätzungsmöglichkeiten des höchsten Bemessungswasserstandes sieht DIN 18195 grundsätzlich einen Sicherheitszuschlag von 30 cm zum ermittelten Bemessungswasserstand vor, bis zu dem mindestens Druckwasser haltend abgedichtet werden muss.


Querschnittsabdichtungen

Um die aufgehenden Mauerwerkswände gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen, werden waagerechte Abdichtungen, die so genannten Querschnittsabdichtungen vorgesehen.

Nach der DIN 18195-4 ist in Mauerwerkswänden lediglich nur noch eine einzige Querschnittsabdichtung vorzusehen. In der Regel wird sie unmittelbar auf der bis zur Fundamentaußenkante durchlaufenden Bodenplatte verlegt.

Grundsätzlich ist die Höhenlage aber nicht mehr genormt, wichtig ist nur, dass aufsteigende Feuchtigkeit nicht auftreten kann.


Bahnenförmige Querschnittsabdichtungen

Außenwände, insbesondere Erddruck belastete Kellerwände, müssen senkrechte, zur Wandfläche einwirkende Kräfte aufnehmen können. Daher dürfen Querschnittsabdichtungen keine Gleitschichten darstellen. Insofern sind vollflächig aufgeklebte Bahnen und solche mit werkseitig aufgebrachten Klebeschichten (Schweißbahnen und Selbstklebebahnen) ungeeignet.

Bewährt haben sich Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage (R 500). Die alleinige Nennung der G 200 DD für diesen Anwendungszweck in DIN 18336 hat nur ausschreibungstechnische Gründe. Es sind auch die anderen, in Teil 4 von DIN 181954 unter Verweis auf Teil 2 für diesen Zweck aufgeführten Bahnen uneingeschränkt geeignet, soweit sie die Anforderungen an die Haftscherfestigkeit erfüllen.


bahnenförmige Querschnittsabdichtung
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zweikomponentige KMB-Abdichtung am Bodenplattenabsatz; bahnenförmige Querschnittsabdichtung

Querschnittsabdichtung Untergrundvorbehandlung mit Dichtschlämme
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einkomponentige KMB-Abdichtung am Bodenplattenabsatz, Querschnittsabdichtung Untergrundvorbehandlung mit Dichtschlämme


Schlämmen als Querschnittsabdichtung

Es kommt gelegentlich zu Mängelstreitigkeiten, wenn als Querschnittsabdichtung in Mauerwerkswänden an Stelle genormter Bahnenabdichtungen Zementschlämmen verwendet wurden. Die Hersteller dieser seit vielen Jahren angewendeten Abdichtungsmethode haben die „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit flexiblen Dichtschlämmen“ herausgegeben (Herausgeber: Deutsche Bauchemie), in denen die Verarbeitungsregeln niedergelegt sind. 

Schlämmen sichern die volle Haftscherfestigkeit der Lagerfugen von Mauerwerkskonstruktionen.

Wie bei allen anderen flüssigen Dichtungsmaterialien ist ihre Wirksamkeit jedoch in höherem Maß von der handwerklichen Ausführungssorgfalt abhängig als bei Dichtungsbahnen. Auch eine Kontrolle der Vollständigkeit ist schwieriger als bei Bahnen.

Über die Haftscherfestigkeit von Mauerwerkslagerfugen mit bahnenförmigen Querschnittsabdichtungen liegen widersprüchliche Untersuchungen vor. Querschnittsabdichtungen aus Schlämmen sind in dieser Hinsicht eindeutig unproblematisch und daher bei höher seitlich belasteten Wänden grundsätzlich empfehlenswert.

Die Verwendung von Querschnittsabdichtungen aus Schlämmen ist daher in zwei Fällen sinnvoll:

  • Wenn der Haftscherfestigkeit der Lagerfugen eine große Bedeutung zukommt, also bei höheren Wänden.
  • Wenn die senkrechte Wandabdichtung zumindest als Untergrundvorbehandlung auch mit mineralischen Dichtschlämmen hergestellt wurde und so eine homogenere Verbindung zwischen Querschnitts- und Wandabdichtung möglich ist.

MDS sollten nur unmittelbar auf der Bodenplatte aufgebracht werden, also unter dem Mauerwerk liegen. In einer Lagerfuge kann nämlich eine ausreichend gleichmäßige Schichtdicke nicht sicher erreicht werden.

Sinnvolle Dokumentation

Zur Reduzierung der Fehlstellengefahr ist ein mindestens zweilagiger Auftrag und eine Mindestdicke von 2 mm gefordert. (Die Verwendung zweifarbiger Gebinde erleichtert die Kontrolle!) Da es sich bei Dichtschlämmen um nicht genormte Abdichtungsstoffe handelt, ist zur Vermeidung von Streitigkeiten weiterhin folgendes empfehlenswert:

  • Es sollten während der Bauzeit Protokolle über die Ausführung der Schlämme und insbesondere auch über die Fehlstellenfreiheit, Lagenzahl und Schichtdicke angefertigt werden, um die zuverlässige Ausführung belegen zu können;
  • Die Anwendung der Schlämme sollte möglichst vorab ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Detailausbildung

Soll die Querschnittsabdichtung an bahnenförmige Boden- bzw. Wandabdichtungen anschließen, so ist es sinnvoll, die Abdichtung beidseitig ca. 10 cm über die Wandoberfläche hinaus ragen zu lassen und den Abdichtungsrand überlappend mit den flächigen Bahnenabdichtungen zu verkleben.

Liegt die Querschnittsabdichtung nicht in der Ebene des Fundamentabsatzes, sondern in einer Lagerfuge der Wandfläche, so ist es bei der geringen Wasserbeanspruchung ausreichend, wenn die Querschnittsabdichtung so wandoberflächenbündig verlegt bzw. besser abgeschnitten wird, dass die Wandabdichtung an den Rand der Querschnittsabdichtung „herangeführt“ werden kann. Bei Putzoberflächen ist darauf zu achten, dass die Querschnittsabdichtung bis zur Außenoberfläche des Putzes reicht, da es sonst zu Feuchtebrücken im Bereich des Putzes kommen kann.


Weitere Informationen

Planungshandbuch 7. Auflage

Im Planungshandbuch finden Sie sämtliche Informationen zum Kalksandstein vom Wärmeschutz über Schallschutz bis hin zum Brandschutz.