Brandschutz

Bei Verwendung von Kalksandstein-Mauerwerk ist der Brandschutz automatisch enthalten und damit sichergestellt. Kalksandstein- Mauerwerk ist aufgrund seiner Herstellung und Zusammensetzung nichtbrennbar und hat hinsichtlich der Tragfähigkeit – Standsicherheit im Brandfall – und des Raumabschlusses ein sehr günstiges Brandverhalten. Versicherungen legen aus diesem Grund den Standardsatz bei der Verwendung von Mauerwerk zugrunde oder rabattieren in Verbindung mit dem jeweiligen Gebäude sogar. Ein Risikoaufschlag erfolgt nicht, weil das günstige Brandverhalten von Mauerwerk geschätzt wird. Bei Holzbauten kann hingegen ein Risikozuschlag erfolgen, der im Einzelfall geprüft wird. Brandschutz wird mit Kalksandstein einfach gemacht: Während Stahl und Holz versagen hält Kalksandstein dem Feuer stand.

 

Erwiesene hohe Tragfähigkeit von Kalksandsteinen bei Feuerbeanspruchung

Das vorteilhafte Verhalten von KS-Mauerwerk im Brandfall ergibt sich aus dem Baustoff und dem Herstellungsverfahren der Kalksandsteine. Wände aus KS-Produkten haben einen vergleichsweise hohen Kristallwassergehalt. In den hydraulischen Reaktionsprodukten, die während des Härtungsprozesses von KS-Steinen in Autoklaven entstehen, wird Kristallwasser in den chemischen Bindungen eingebunden. Aufgrund der Porenstruktur von Kalksandstein wird außerdem freies, nicht gebundenes Wasser eingelagert.

Mauer nach Brand
© BV KSI

Während andere Materialien den Brand nicht überstehen, hält Kalksandstein dem Feuer Stand.


Brandverhalten von Kalksandstein

Im Brandfall wird bei Kalksandstein das freie und das gebundene Kristallwasser abgebaut, bevor die Baustoffstrukturen angegriffen werden. Im Temperaturbereich zwischen 300 °C bis 500 °C ergibt sich im Brandfall sogar eine Zunahme der Festigkeit. Ein wesentlicher Eingriff in die KS-Struktur erfolgt im Laufe eines Brandes erst bei Temperaturen von mehr als 600 °C.

Grafik Brandverhalten von Kalksandstein
© BV KSI

Brandverhalten von Kalksandstein


Brandschutztafeln für tragende und nichttragende KS-Wände

Die Tafeln gelten für Wände aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 106. Für verputzte Wandflächen ist ein geeigneter Putz, beidseitig, je 10 mm dick, z.B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1 aufzutragen. Die Angaben für KS-Fasensteine beziehen sich auf die Wanddicke, nicht auf die Aufstandsbreite.
 

Bezeichnungen der neuen Klassen (F → REI)
 

  • R Tragfähigkeit (Résistance)
  • E Raumabschluss (Étanchéité)
  • I Wärmedämmung im Brandfall (Isolation)
  • M Stoßbeanspruchung (Mechanical Impact)
  • R Tragende Wand, nicht raumabschließend
  • REI Tragende Wand, raumabschließend
  • REI-M Tragende Brandwand
  • RE Nicht tragende Außenwand
  • REI Nicht tragende Innenwand
  • REI-M Nicht tragende Brandwand
Grundriss Brandschutz
© KS-ORIGINAL GMBH

Grundriss mit tragenden, nichttragenden sowie raumabschließenden und nichtraumabschließenden Wänden


Übersicht Wände Brandschutz
© KS-ORIGINAL GMBH

Übersicht tragende und nichttragende Wände, raumabschließend und nichtraumabschließend

KS-Mauerwerk nach Brand
© BV KSI

Das KS-Mauerwerk hat den Brand überstanden.


Raumabschließende Wände

Nicht tragende raumabschließende Wände (EI)
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Die ()-Werte gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz 1) Auch als Plan- und Fasensteine 2) Abzüglich Fase
Nicht tragende raumabschließende Wände (EI), die die Anforderungen EI 90 (F90) ohne Stoßfugenvermörtelung erfüllen

Tragende raumabschließende Wände (REI) | ohne Nachweis  α 6, fi
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Die ()-Werte gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz 1) Auch als Plan- und Fasensteine (abzüglich Fase) 2) Bei α 6, fi ≤ 0,6 beträgt die Mindestwanddicke 115 mm
Tragende raumabschließende Wände (REI) | ohne Nachweis  α 6, fi , die die Anforderungen REI 90 (F90) ohne Stoßfugenvermörtelung erfüllen

Tragende raumabschließende Wände (REI) | mit Nachweis
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Tragende raumabschließende Wände (REI) | mit Nachweis α 6, fi

Nichtraumabschließende Wände

tragende nichtraumabschließende Wände L > 1,0m (R)
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Tragende nichtraumabschließende Wände L > 1,0m (R) | mit Nachweis α 6, fi , die die Anforderungen R 90 (F90) ohne Stoßfugenvermörtelung erfüllen

Tragende, nichtraumabschließende Pfeiler und einschalige Wände, Länge max. 1,0 m, die die Anforderung R 90 (F90) ohne vermörtelte Stoßfugen erfüllen
© KS-ORIGINAL GMBH

Tragende, nichtraumabschließende Pfeiler und einschalige Wände, Länge max. 1,0 m, die die Anforderung R 90 (F90) ohne vermörtelte Stoßfugen erfüllen


F90 Brandschutz - Brandwände

Die Anforderungen an Brandwände beinhalten, dass der Baufstoff nichtbrennbar ist. Die Feuerwiderstandsdauer soll mindestens 90 Minuten dauern (F90). Dabei müssen die Brandwände unter dreimaliger Stoßbeanspruchung standsicher und raumabschließend bleiben. Brandwände werden entweder nach DIN EN 1364-1 oder DIN EN 1365-1 in Verbindung mit DIN EN 1363-2 bzw. DIN 4102-3:1997-09 geprüft und sind damit nachgewiesen. Weitere Nachweise, z. B. rechnerische Nachweise hinsichtlich der Stoßbeanspruchung, sind nicht erforderlich und auch nicht zulässig, siehe auch DIN 4102-22. Nach gutachterlicher Stellungnahme [1] dürfen in Brandwänden auch KS-Wärmedämmsteine im Wandfuß sowie im Wandkopfbereich eingesetzt werden.

[1] Hahn Consult: Gutachtliche Stellungnahme Nr. 20006 zum Brandverhalten von Kalksand-Wandkonstruktionen unter Verwendung von KS-ISO-Kimmsteinen (21.12.01)

Tragende und nicht tragende raumabschließende Brandwände (REI-M, EI-M)
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Die ()Werte gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz
1) Auch als Plan- und Fasensteine /abzüglich Fase)/Planelemente

Tragende und nicht tragende raumabschließende Brandwände (REI-M, EI-M)


Brandschutz bei tragenden Wänden

Im Sinne des Baurechts und auch nach DIN EN 1996-1-2, bzw.  DIN 4102-4, werden die in einem Bauwerk vorhandenen Wände brandschutztechnisch in verschiedene Arten eingeteilt. Die Unterscheidung für tragende Wände erfolgt in raumabschließend und nichtraumabschließend:

Tragende, raumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall die Tragfähigkeit gewährleisten müssen und außerdem die Brandübertragung von einem Raum zum anderen verhindern, z.B. Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, Wände zu Rettungswegen oder auch Brandabschnittstrennwände. Sie werden im Brandfall nur einseitig vom Brand beansprucht.

Tragende, nichtraumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall ausschließlich die Tragfähigkeit gewährleisten müssen, z.B. tragende Innenwände innerhalb eines Brandabschnittes (einer Wohnung), Außenwandscheiben mit einer Breite ≤ 1,0 m oder Mauerwerkspfeiler sowie kurze Wände. Sie werden im Brandfall zwei-, drei- oder vierseitig vom Brand beansprucht.

Brandwände und Komplextrennwände sind raumabschließende Bauteile, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit gestellt werden.

Wandarten im Wohnungsbau
© BV KSI

Wandarten im Wohnungsbau (Beispiele)


Weitere Informationen / Downloads

Themenheft | Brandschutz mit Kalksandstein

Kalksandstein ist nicht brennbar. Seine Verwendung als harmonisiertes Bauprodukt wird im Eurocode 6 (DIN EN 1996/NA)
Download (869.74 KB)

Kein Brandriegel bei WDVS notwendig

Bei WDV-Systemen aus EPS ist unter bestimmten Voraussetzungen "kein Brandriegel" mehr notwendig

Download (332.67 KB)

Brandschutz - Tabellenwerte

Übersichtlich aufbereitet: Alle erforderlichen Parameter, Tabellen und Beispiele zum Thema Brandschutz mit Kalksandstein sowie die Brandschutztechnische Klassifizierung von KS-Wänden

zum kostenfreien Download

Planungshandbuch 7. Auflage

Im Planungshandbuch finden Sie sämtliche Informationen zum Kalksandstein vom Wärmeschutz über Schallschutz bis hin zum Brandschutz.