Förderrichtlinien

Die steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz setzte sich zusammen aus Grundförderung, Kinderzulage, "Öko-Zulage" und Vorkostenabzug nach § 10e EStG. Gemäß dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage wird sie ab dem 1. Januar 2006 nicht mehr gewährt.

Gesondert gefördert wird das KfW-Effizienzhaus.

Nutzen Sie die Fördergelder. Fragen Sie Banken, Bausparkassen, Steuerberater oder Finanzamt z.B. nach den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de), sowie die Fördermittelauskunft unter www.foerderdata.de