Feuchteschutz, klimabedingt

Die Einwirkung von Tauwasser und Schlagregen auf Baukonstruktionen soll begrenzt werden, damit Schäden (Minderung des Wärmeschutzes, Schimmel-/Sporenbildung oder Korrosion) vermieden werden. Dies wird in der DIN 4108-3 gefordert.

Nach der Norm ist eine Tauwasserbildung im Innern von Bauteilen unbedenklich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das während der Tauperiode anfallende Wasser muss während der Verdunstungsperiode wieder an die Umgebung abgegeben werden.
  • Baustoffe, die mit Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden.

An hochgedämmten KS-Wänden tritt bei üblicher Nutzung aufgrund der hohen Wärmedämmung kein Tauwasser an den Bauteiloberflächen auf.

KS-Konstruktionen sind nach DIN 4108-3 gegenüber Tauwasser im Bauteilinneren nachweisfrei.

Dies gilt auch für KS-Kellerwände mit Perimeterdämmung.