Blower-Door-Test

Die Prüfung der Luftdichtheit erfolgt nach DIN EN 13829 mit dem so genannten Blower-Door-Test. Im Allgemeinen wird im Bereich der Hauseingangstür die "Blower-Door" eingebaut. Sie besteht aus einem dicht anschließendem Rahmen mit Bespannung, einem Gebläse und Messeinrichtungen. Eine Druckdifferenz von 50 Pascal wird erzeugt und die entweichende Luftmenge pro Stunde gemessen. Diese Luftmenge wird in Relation gesetzt zum Luftvolumen der gemessenen Räume und ergibt so die Luftwechselrate bei 50 Pascal Druckdifferenz (n50-Wert).

Üblicherweise wird bei der Messung ein Unterdruck erzeugt. Dadurch ist es möglich, Leckagen festzustellen. Mit Hilfe von Nebelgeneratoren oder Strömungsprüfern können Undichtheiten lokalisiert werden. Wird der Nachweis der Luftdichtheit entsprechend dem Nachweisverfahren der Energieeinsparverordnung (EnEV) angesetzt, so darf der n50-Wert bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen, also mit natürlicher Lüftung, den Wert von 3 h-1 nicht überschreiten. Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen ist n50< 1,5 h-1 einzuhalten.

Bei KS-Mauerwerk, auch ohne Stoßfugenvermörtelung, wird die Dichtheit bei der Vermauerung mit Normalmörtel durch einen einlagigen, 10 mm dicken Innenputz, bei Dünnbettmörtel bereits durch einen einseitigen einlagigen, ca. 5 mm dicken Dünnlagenputz erreicht.